Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Von Andreas Knittel, Geschäftsführer Lagerknecht GmbH
Wer Regale gewerblich nutzt, muss sie regelmäßig prüfen lassen – das schreibt die DIN EN 15635 vor. Doch was genau wird geprüft, wie oft und von wem? Dieser Ratgeber erklärt die gesetzlichen Pflichten, das Ampelsystem zur Schadensbewertung und gibt Ihnen eine praktische Checkliste für die Sichtprüfung.
1. Was ist die DIN EN 15635?
Die DIN EN 15635 trägt den vollständigen Titel „Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen". Sie ist eine europäische Norm, die in Deutschland verbindlich übernommen wurde (Ausgabe 2009-08).
Die Norm regelt den sicheren Betrieb von Regalen: Sie legt fest, wie Regale inspiziert werden, wie Schäden zu bewerten sind und welche Maßnahmen bei Beschädigungen zu ergreifen sind. Betroffen sind alle ortsfesten Stahlregale im gewerblichen Einsatz – von Schwerlastregalen und Palettenregalen über Weitspannregale bis hin zu Steckregalen und Lagerregalen.
2. Gesetzliche Grundlagen – warum die Prüfung Pflicht ist
Die DIN EN 15635 ist keine freiwillige Empfehlung. Mehrere Gesetze und Verordnungen machen die Regalprüfung zur Pflicht:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 5): Jeder Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung für alle Arbeitsmittel durchführen – Regale gehören dazu.
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 10, § 14): Regale gelten als Arbeitsmittel und müssen regelmäßig durch eine befähigte Person geprüft werden.
- DGUV Information 208-061: Konkretisiert die Anforderungen an sichere Lagereinrichtungen (ersetzt seit 2024 die frühere DGUV Regel 108-007).
- TRBS 1203: Definiert die Qualifikation der „befähigten Person", die die Expertenprüfung durchführen darf.
Kurzum: Wer Regale gewerblich betreibt, ist gesetzlich verpflichtet, sie regelmäßig prüfen zu lassen. Die DIN EN 15635 beschreibt, wie diese Prüfung ablaufen muss.
3. Das Zwei-Stufen-Prüfsystem
a) Wöchentliche Sichtprüfung
- Intervall: Wöchentlich (kann nach Gefährdungsbeurteilung angepasst werden)
- Durchführung: Intern durch geschulte Mitarbeiter (z. B. Lagerleiter oder Sicherheitsbeauftragte)
- Fokus: Offensichtliche Schäden, besonders in Bereichen mit Staplerverkehr
- Dokumentation: Schriftliches Protokoll mit Datum und Unterschrift
Sichtprüfung: Geschulte Mitarbeiter kontrollieren wöchentlich alle Regalkomponenten.
b) Jährliche Expertenprüfung
- Intervall: Mindestens alle 12 Monate
- Durchführung: Nur durch eine befähigte Person gemäß TRBS 1203 – mit technischer Ausbildung, Berufserfahrung im Bereich Lagertechnik und regelmäßiger Fortbildung
- Umfang: Vollständige Inspektion aller Regalkomponenten
- Ergebnis: Ausführlicher Prüfbericht mit Fotodokumentation und Schadensbewertung
Wichtig: Nach jedem sichtbaren Schadenereignis (z. B. Anfahrt durch einen Gabelstapler) ist zusätzlich eine Sonderprüfung erforderlich.
4. Schadensklassen: Das Ampelsystem
Die DIN EN 15635 definiert ein dreistufiges Ampelsystem zur Bewertung von Regalschäden:
| Stufe | Bedeutung | Maßnahme |
|---|---|---|
| GRÜN | Geringe Beschädigung, innerhalb der Toleranz | Schaden dokumentieren und beobachten. Regal darf weiter genutzt werden. |
| GELB / ORANGE | Mittlere Beschädigung, grenzwertig | Betroffene Felder nicht erneut beladen. Zeitnahe Reparatur oder Austausch einplanen. Bereich kennzeichnen. |
| ROT | Schwere Beschädigung, akute Gefahr | Regal sofort entlasten und sperren. Komponenten austauschen. Freigabe erst nach Reparatur und erneuter Prüfung. |
Typischer Anfahrschaden an einer Regalstütze – je nach Ausmaß Gefahrenstufe Gelb oder Rot.
Toleranzwerte für Verformungen
Die Norm gibt konkrete Grenzwerte vor. Gemessen wird mit einer 1-Meter-Messskala an der beschädigten Stelle:
- Verformung quer zur Gangrichtung: maximal 3 mm
- Verformung in Gangrichtung: maximal 5 mm
- Verformung an Aussteifungen (Diagonalen): maximal 10 mm
Liegen die gemessenen Werte innerhalb dieser Grenzen, gilt Gefahrenstufe Grün. Darüber hinaus wird je nach Ausmaß Gelb oder Rot eingestuft.
5. Checkliste für die wöchentliche Sichtprüfung
Die folgenden Punkte sollten bei jeder Sichtprüfung kontrolliert werden:
🔩 Tragkonstruktion
- Stützen/Ständerrahmen auf Einbeulungen, Verbiegungen und Risse prüfen
- Vertikalität der Stützen kontrollieren (sichtbare Schiefstellung?)
- Fußplatten und Bodenverankerung: Dübel fest, Platten unbeschädigt?
- Traversen und Längsriegel: Horizontal ausgerichtet, nicht durchgebogen?
- Sicherheitsstifte und Traversenverriegelungen: Alle eingerastet?
- Diagonalverstrebungen: Intakt, nicht verbogen oder gelöst?
- Korrosion und Verschleiß an allen Stahlbauteilen
🏷️ Beschilderung und Belastung
- Tragfähigkeitsschilder vorhanden und lesbar?
- Angaben korrekt (Fachlast, Feldlast, maximale Ladeeinheiten)?
- Anzeichen von Überlastung (mehr gelagert als zulässig)?
🛡️ Schutzeinrichtungen
- Anfahrschutz / Rammschutz intakt?
- Durchschubsicherungen vorhanden (bei Palettenregalen)?
- Rückwandgitter und Seitenverkleidungen unbeschädigt?
📦 Lagergut und Umgebung
- Ware korrekt eingelagert, keine Überstände?
- Flucht- und Rettungswege frei?
- Bodenzustand: Risse, Setzungen, Unebenheiten?
Fußplatten und Bodenverankerungen gehören zu den wichtigsten Prüfpunkten bei der wöchentlichen Sichtprüfung.
6. Dokumentationspflicht
Jede Prüfung – ob Sichtprüfung oder Experteninspektion – muss schriftlich dokumentiert werden. Das Protokoll enthält:
- Datum und Uhrzeit der Prüfung
- Name und Qualifikation des Prüfers
- Identifikation der geprüften Regalanlage (Standort, Reihe, Feld)
- Festgestellte Schäden mit Einstufung nach Ampelsystem
- Fotodokumentation bei Schäden
- Empfohlene Maßnahmen und Fristen
- Nächster Prüftermin
Nach der Prüfung wird das Regal mit einer farbigen Prüfplakette (Grün, Gelb oder Rot) gekennzeichnet.
Prüfprotokolle müssen aufbewahrt werden und sind bei Kontrollen durch die Berufsgenossenschaft oder Gewerbeaufsicht vorzulegen.
7. Konsequenzen bei Verstößen
Fehlende oder mangelhafte Regalprüfungen können erhebliche Folgen haben:
Bußgelder bis 25.000 € – bei beharrlichen oder vorsätzlichen Verstößen droht Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (§ 26 ArbSchG).
- Persönliche Haftung: Der Betreiber bzw. Geschäftsführer haftet persönlich, wenn bei einem Unfall keine Prüfnachweise vorliegen.
- Regress durch die Berufsgenossenschaft: Bei Arbeitsunfällen kann die BG Kosten auf den Unternehmer zurückfordern, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
- Versicherungsschutz gefährdet: Ohne Prüfnachweis kann die Betriebshaftpflicht Leistungen verweigern.
- Stilllegung: Behörden können die Nutzung der Regalanlage bis zur Mängelbeseitigung untersagen.
8. Was kostet eine professionelle Regalprüfung?
Die Kosten für eine Expertenprüfung liegen in der Regel bei 2,50 bis 7,00 € pro Regalfeld – abhängig von Regalgröße, Anzahl der Felder und Anfahrtskosten. Zum Vergleich: Ein Regalunfall mit Personenschaden kann Kosten von mehreren hunderttausend Euro verursachen.
Tipp: Viele Prüfdienstleister bieten Rahmenverträge für jährliche Inspektionen an. So stellen Sie sicher, dass kein Termin vergessen wird.
9. Gilt die Prüfpflicht auch für Privatpersonen?
Nein. Die DIN EN 15635 und die Betriebssicherheitsverordnung gelten ausschließlich für den gewerblichen Einsatz. Wenn Sie ein Kellerregal oder Garagenregal privat nutzen, sind Sie nicht zur formalen Prüfung verpflichtet.
Dennoch empfehlen wir auch bei privater Nutzung: Prüfen Sie Steckverbindungen alle 6–12 Monate auf festen Sitz, überschreiten Sie nie die angegebene Fachlast und belasten Sie das Regal bei sichtbaren Beschädigungen nicht weiter. Regale ab 200 cm Höhe sollten zusätzlich an der Wand befestigt werden.
Zusammenfassung
Die Regalprüfung nach DIN EN 15635 ist für jeden Gewerbebetrieb mit Stahlregalen Pflicht – und das aus gutem Grund. Regelmäßige Sichtprüfungen (wöchentlich) und Experteninspektionen (jährlich) schützen Ihre Mitarbeiter, sichern Ihren Versicherungsschutz und bewahren Sie vor Bußgeldern. Die Kosten von wenigen Euro pro Regalfeld stehen in keinem Verhältnis zu den Risiken bei unterlassener Prüfung.
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